Neue Vorschrift bringt Klarheit über Umgang mit FundtierenPressemitteilung über neue Vorschriften zum Umgang mit
Fundtieren
Nr.126/2020 | 14.07.2020 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt |
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Im
Einvernehmen mit dem
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat das Ministerium
für Inneres und Europa MV den Umgang mit Fundtieren neu
geregelt.
Die Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere) stellt die gemeinsame Rechtsauffassung der Ministerien dar. Sie richtet sich an die örtlichen Ordnungsbehörden (Fundbehörden), stellt jedoch für alle Beteiligten klar, was in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen und Unzufriedenheit sorgte: 1.
Fundtiere sind nicht
herrenlos und können auch nicht herrenlos werden. Die
Eigentumsaufgabe an einem Tier ist unwirksam, da dies einen
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wäre.
2. Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenden Haustiere, die von einer Person aufgegriffen und an sich genommen werden. Die Person darf nicht schon zuvor ein Recht auf Eigentum oder ein Besitzrecht an dem Tier gehabt haben. 3. Haustiere sind Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst lebenden Wildtieren zuzurechnen sind. Die
Verwaltungsvorschrift regelt den Umgang und die Verwahrung von
Fundtieren. Unter Umgang fallen die Rechte, Pflichten sowie
Ansprüche der Beteiligten. So ist z. B. immer eine Fundanzeige
erforderlich und eine Ablieferung des Fundtieres bei der
Fundbehörde oder einem von der Fundbehörde
beauftragtem
Verwaltungshelfer (z. B. Tierschutzverein) möglich. Unter
Verwahrung versteht man die Ernährung, Pflege,
verhaltensgerechte
Unterbringung sowie tiermedizinische Versorgung von Fundtieren.
Durch die Umsetzung der VV Fundtiere wird sich eine Verbesserung für aufgefundene Tiere ergeben. Mittelfristig wirkt sich die VV Fundtiere aber auch auf die Situation der freilebenden Tiere und die finanzielle Grundlage der Tierschutzvereine aus, die den Behörden z. B. im Rahmen von Fundtierverträgen helfen, diese öffentliche Aufgabe zu erfüllen. „Es ist ein Ausdruck der Wertschätzung der vielen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ehrenamtlich um Tiere in Not und den Tierschutz in unserem Land bemühen“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Ich freue mich, dass es nun gelungen ist, auch diesen Punkt aus dem Koalitionsvertrag voranzubringen.“ Finanzielle Mehrbelastungen der Gemeinden durch die Umsetzung der VV Fundtiere sind nicht auszuschließen und werden daher zukünftig durch das Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Berücksichtigung finden. |
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Link zur VV Fundtiere: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000009844&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint |