Keine Katzensteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Der Deutsche Tierschutzbund und auch die Tierschützer in Mecklenburg-Vorpommern sowie auch Landesumweltminister Dr. Till Backhaus lehnen eine solche Abgabe vehement ab.

Das deutsche Tierschutzgesetz sieht im §13b die Kastration von freilebenden Katzen und Hauskatzen mit Freigang vor, um eine ungewollte Vermehrung dieser Katzen zu unterbinden.
Für Mecklenburg-Vorpommern wurde extra eine Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen KatzSchGELVO M-V“ als „Katzenschutzgebiet - Ermächtigungslandesverordnung“ vom 9.12.2015 am 30.12.2015 mit MVGVBl in Kraft gesetzt.


Mit dieser Verordnung überträgt die Landesregierung ihre Befugnisse, Rechtsvorschriften zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen nach §13b des Tierschutzgesetzes zu erlassen auf die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Der Umweltminister Till Backhaus, der in MV auch für Tierschutz zuständig ist fordert die Tierhalter auf ihre Katze oder ihren Kater kastrieren zu lassen. Eine generelle Katzensteuer würde andererseits all diejenigen bestrafen, die verantwortungsbewusst und liebevoll mit ihren Tieren umgehen.
Auch die Landesvorsitzende des Landesverbandes MV im Deutschen Tierschutzbund empfindet die Idee einer Katzensteuer als totalen Unsinn.
Dagegen hat sich der Deutsche Jagdverband mit seinen 381.000 Jagdscheininhabern für die Einführung einer Katzensteuer ausgesprochen, weil freilebende Katzen eine Gefahr für die Artenvielfalt wären und sie bundesweit jährlich Hunderttausende Vögel und Kleintiere töten würden. Die Jäger verweisen darauf, dass es ihnen nach dem Jagdgesetz erlaubt sei, wildernde Katzen abzuschießen. Das hat zwar ihren Beliebtheitsgrad unter Tierfreunden nicht gerade gefördert, aber Maßnahmen zur Eindämmung der Katzenpopulation wären der Bevölkerung anders schwer zu vermitteln.
Der Verbandspräsident fordert eine Kastrations- und Meldepflicht für alle Katzen. Die könnte von den Gemeinden verordnet werden oder eben doch eine Katzensteuer einzuführen.

Doch wie sieht das in der Praxis aus?

Unser Tierschutzverein, Naturtierheim-Ostsee e.V. Mecklenburg-Vorpommern, betrachtet das Katzenproblem seit der Gründung des Vereins seit über 20 Jahren als eine unserer Schwerpunktaufgaben. Das betrifft sowohl die Beratung und die Überzeugung von Tierhaltern ihre Katzen kastrieren zu lassen, als auch die praktische Unterstützung, z.B.beim Einfangen vor Ort, vorübergehende Betreung nach der Kastration und Rückführung der Tiere. .
In vielen Fällen, besonders bei großen Katzengruppen und bei selbst nicht mobilen Menschen, auch den Hin- und Rücktransport zum und vom Tierarzt, sowie bei Bedürftigkeit der Tierhalter eine anteilige oder vollständige Übernahme der Kosten. So haben wir allein seit 2009 weit mehr als 1000 Katzen kastrieren lassen.

Die Durchsetzung der Kastrationspflicht nach §13b Tierschutzgesetz wäre eine Lösung, nur ist eine große Anzahl Katzenhalter nach unserer Erfahrung finanziell nicht in der Lage die Kosten zu tragen. Andererseits reichen die von Staat oder Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel auf Basis der „Katzenschutzgebiet - Ermächtigungslandesverordnung“ bei weitem nicht aus.
Eine wie vom Jagdverband geforderte Katzensteuer zu erheben würde teurer als die Einnahmen daraus und hätte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine extreme Zunahme herrenloser freilebender Tiere durch Aussetzung zur Folge.

Deshalb: Kastration aber keine Katzensteuer

                                                                                              zurück