Katzen in Kleingartenanlagen

Katzen in Kleingartenanlagen sind in den letzten Jahren in vielen Anlagen zum Stein des Anstoßes geworden. Kleintierhaltung im Garten lässt sich in den Vereinssatzungen regeln oder ausschließen. 
Aber bei freilebenden Katzen handelt es sich aber nicht um Tierhaltung, sondern um herrenlose Tiere, die keinen Eigentümer haben, die nicht kastriert sind und sich deshalb extrem stark vermehren.
Katzen sind domestizierte Haustiere, die sich zu Menschen hingezogen fühlen, weil sie dort wo Menschen leben Futter finden; und da liegt auch das Problem. So enthalten zum Beispiel unverschlossene Kompostbehälter oft futterähnliches Beiwerk. Das zieht neben Ratten und Mäusen natürlich auch Katzen an. Zudem füttern oftmals besorgte Gartenfreunde die freilebenden Katzen sporadisch. Aus falschverstandener Tierliebe werden Futternäpfe und Wassergefäße irgendwo ins Gelände gestellt. So bleiben die Katzen in der Anlage, suchen nach weitern Futterstellen und Unterschlüpfen, vermehren sich, sorgen für Unmut der Nachbarn und werden schließlich zum Streitobjekt.
Futterstelle in einer Gartenanlage

Als Tierschutzverein kennen wir das Problem.

Eine gute Lösung ist die Schaffung zentraler Futter- und Schlafstellen in beruhigten Bereichen innerhalb oder auch außerhalb der Anlagen. Dort können die Katzen von ihnen vertrauten zuverlässigen Personen regelmäßig kontrolliert, gefüttert und betreut werden.
Auf diese Weise konnten wir schon in mehreren  Gartenvereinen in Zusammenarbeit mit Vereinsvorständen, den Veterinärämtern und zuverlässigen Tierfreunden für alle einvernehmliche praktikable Lösungen finden. Voraussetzung ist aber, dass eine Vermehrung der Tiere durch Kastration zuverlässig verhindert wird.

Das Zerstören von solchen betreuten und hygienischen Futterstellen oder Unterkünften durch Gartenbesitzer oder Nachbarn ist nicht zu tolerieren. Das Töten der Tiere wird nach Tierschutzgesetz § 17 strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit hohen Geldstrafen bestraft.

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