Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen

KatzSchGELVO M-V 

Katzenschutzgebiet - Ermächtigungslandesverordnung vom 9.12.2015 veröffentlicht am 30.12.2015 in MVGVBl



Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (MVGVBL) ist  die Katzenschutzgebiet-Ermächtigungslandesverordnung am 31.12.2015  in Kraft getreten. MV hat damit  vom § 13b Satz 5 des Deutschen Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht. Die Landesregierung hat die Landkreise und kreisfreien Städte damit ermächtigt, bestimmte Gebiete festzulegen, in denen durch eine Unterbindung der Vermehrung der Katzen, die Tiere vor erheblichen Schmerzen und Leiden langfristig geschützt werden.

Zur Unterstützung der dazu notendig werdenden vielen Kastrationsaktionen stellt das Land den Kommunen in den nächsten Haushaltsjahren 10.000 Euro  zur Verfügung.  

Lesen Sie hier die Kritik von Tierschützern zur Verordnung.                    

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