Landesverordnung
über die Übertragung der Ermächtigung zur
Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen
KatzSchGELVO M-V Katzenschutzgebiet - Ermächtigungslandesverordnung vom 9.12.2015 veröffentlicht am 30.12.2015 in MVGVBl
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Mit
der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Mecklenburg-Vorpommern (MVGVBL) ist die
Katzenschutzgebiet-Ermächtigungslandesverordnung am 31.12.2015 in Kraft
getreten. MV hat damit vom § 13b Satz 5 des
Deutschen Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht. Die
Landesregierung hat die Landkreise und kreisfreien Städte
damit ermächtigt, bestimmte Gebiete festzulegen, in denen durch
eine Unterbindung der Vermehrung der Katzen, die Tiere vor erheblichen
Schmerzen und Leiden langfristig geschützt werden.
Zur
Unterstützung der dazu notendig werdenden vielen Kastrationsaktionen stellt das
Land den Kommunen in den nächsten Haushaltsjahren 10.000 Euro
zur Verfügung.
Lesen Sie hier die Kritik von Tierschützern zur Verordnung. |