Hundehalteverordnung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Auflagen für die Hundehaltung und die Haltung von „gefährlichen Hunden“ in der „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“ definiert. So ist es beispielsweise verboten, Hunde außerhalb des Grundstücks/der Wohnung unbeaufsichtigt laufen zu lassen und man muss körperlich sowie geistig in der Lage sein, den Hund so zu führen, dass keine Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden. Daneben gilt eine Leinenpflicht für Veranstaltungen, Versammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Verkaufsstätten (Läden) sowie Tiergärten oder überall dort, wo große Menschenansammlungen zu finden sind.

Zusätzlich müssen alle Hunde außerhalb des Grundstücks/der Wohnung am Halsband den Namen und die Anschrift des Halters sowie die Steuermarke tragen.


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HundehVO.pdf

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