Staatsziel Tierschutz - die Stellung des Tierschutzes im Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland  ist als geltende Verfassung der Deutschendie rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Artikel 20a Grundgesetz

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen.

In Artikel 20a Grundgesetz wurden nach dem Wort "Lebensgrundlagen" die Wörter "und die Tiere" eingefügt.

Artikel 20a Grundgesetz hat nunmehr folgende Fassung:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und 
die Rechtsprechung.

Vor der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz kam dem Tierschutz kein Verfassungsrang zu. Dies führte in der Vergangenheit zu Spannungsverhältnissen zwischen dem Tierschutz und verschiedenen Grundrechten.

Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist.
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