Staatsziel Tierschutz - die Stellung des Tierschutzes im Grundgesetz Das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland ist als geltende „Verfassung
der Deutschen“ die
rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland.
Artikel 20a GrundgesetzSeit 2002 ist
der
Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit wurde eine
lange Diskussion
über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge
abgeschlossen. In
Artikel 20a Grundgesetz wurden nach dem Wort "Lebensgrundlagen" die Wörter "und die Tiere"
eingefügt. Artikel
20a Grundgesetz hat
nunmehr folgende Fassung: Der Staat
schützt auch in Verantwortung für die
künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die
Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung
und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und Vor der
Aufnahme des Staatsziels
Tierschutz im
Grundgesetz kam dem
Tierschutz kein
Verfassungsrang zu. Dies führte in der Vergangenheit zu
Spannungsverhältnissen zwischen dem Tierschutz und
verschiedenen Grundrechten. Die
Staatszielbestimmung
Tierschutz enthält eine verfassungsrechtliche
Wertentscheidung, die von der
Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden
und Gerichten bei
der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist.
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