Freilebende Katzen


   Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbund leben in Deutschland mehrere Millionen freilebende Katzen. 
   
Hochrechnungen zufolge sind über 3 Millionen Katzen nicht kastriert und können sich explosionsartig vermehren.

Die Katzenpyramide

Diese Graphik  wurde uns von Royal-Canin zur anschaulichen Demonstration des Problems freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Geht man davon aus, dass ein Katzenpaar zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt und jeweils nur drei Junge pro Wurf überleben würden, sind das sechs Junge im ersten Jahr plus die beiden Elterntiere.
Die Jungen aus dem ersten Wurf werden im gleichen Jahr selbst auch drei Junge haben.
Die aus dem zweiten Wurf haben ihre ersten Jungen im zweiten Jahr.
Nach zwei Jahren haben das Elternpaar und deren Kinder aus dem ersten und zweiten Wurf sich mit den Enkeln schon auf 66 Tiere vermehrt.
Nach einem Zeitraum von 10 Jahren kann sich die Nachkommenschaft eines Katzenpaares auf mehr als 80 Millionen Katzen erhöht haben.
                                                                                                                                                                      zurück  

Deshalb soll ich meine Katze kastrieren lassen:                                    Lesen Sie mehr ...

Im Rahmen der Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes im Jahre 2012 wurden Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen getroffen.

Das novellierte Gesetz sieht nach Einfügung des neuen Paragraphen TierSchG §13b vor, dass künftig die Landesregierungen Maßnahmen gegen eine unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen ergreifen können.
                                                                 
                                                                                                                                                  Lesen Sie weiter
   

Landesverordnung
über die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen

 Katzenschutzgebiet - Ermächtigungslandesverordnung vom 9.12.2015 veröffentlicht am 30.12.2015 in MVGVBl

                                                                                                            KatzSchGELVO M-V

Verordnung der Hansestadt Rostock
Die Hansesradt Rostock hat 
in Verbindung mit § 20 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen beschlossen und im  Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 vom 23. Mai 2013  bekannt gemachtDie Verordnung gilt ab sofort für alle männlichen und weiblichen Tiere ab dem 6. Lebensmonat, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter bewegen können, sowie für alle freilebenden Katzen.  

                                                                                                                                                 Die Verordnung vom 23.Mai 2013         

                                                                                                                                                 Bericht aus der OSTSEE-ZEITUNG vom 4.Juni 2013                                                                                                                                                               


   Futterstellen für freilebende Katzen

 
   Es zeugt von großer Tierliebe, wenn sich Menschen freilebender Katzen annehmen und diese füttern.

   Sie gehen damit aber bewusst oder oft unbewusst grosse Verpflichtungen ein.
   
   Nach dem Deutschen Tierschutzgesetz §2 Tierhaltung muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat:

das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
   
   Neben unserer Kontroll- und Beratungstätigkeit unterstützen wir viele ehrenamtliche Helfer durch anteilige Futter-
   bereitstellung an zahlreichen Futterstellen
 in ganz Mecklenburg - Vorpommern.
   In vielen Fällen übernehmen wir anteilig auch Tierarztkosten für die Kastration.
   Nach der Kastration können diese Tiere wieder in ihre angestammten Reviere zurück verbracht werden. So verhindern sie
   selbst das Eindringen fremder Tiere in ihr Revier und damit eine weitere Vermehrung ihres Bestandes.
   Außerdem lösen sich durch die mit der Kastration einhergehende Hormonumstellung auch viele Verhaltensprobleme der
   Tiere untereinander.

Wie hier unterstützen wir an etwa 35 großen Futterstellen  durchschnittlich 850 freilebenden Katzen vorallem in den Landkreisen VR und VG durch anteilige Futterbereitstellung.
An vielen Orten in Mecklenburg-Vorpommern wurden und werden leider immer wieder unkastrierte Tiere einfach ausgesetzt, die sich schnell weiter vermehren.
Viele Ordnungsämter sind der Meinung, dass von Katzen keine Gefahr ausgeht und sie sich deshalb nicht darum zu kümmern  brauchen !

Früher mussten die Tiere auf der Straße und in notdürftigen Überdachungen hausen.
Inzwischen wurdenr an vielen Orten  Katzenschlaf- und Futterhäuser aufgestellt und alle dort lebenden Tiere sind kastriert.
Freilebende Katzen
Ehrenamtliche Helfer kümmern sich um die Tiere und verteilen Futter.
Regenschutz Katzenhäuser
In schneereichen und kalten Wintern haben sich die stabilen und isolierten Katzenhäuser sehr bewährt. Dank an die Spenderin.
Zur Fütterung gehört aber auch die Hege und Pflege der Tiere. Das heisst, es sind Massnahmen zu ergreifen
die Tiere gesund und zahlenmässig so zu halten, dass sie nicht durch wilde Vermehrung zur Plage werden können.


Hier hilft insbesondere die prophylaktische Kastration.

Die veterinärmedizinische Betreuung der oft scheuen Tiere stellt eine große Herausforderung dar.
Wir als Tierschutzverein versuchen Hilfe zu leisten. Aber auch die Behörden sind gefordert und sollten Mittel für diese Massnahmen im eigenen Interesse vorhalten.

In unserem Nachbarland Österreich ist die Pflicht zur Kastration und Registrierung seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kastration gilt auch für private Katzenhalter, deren Katzen Freigang haben.