Diese Graphik wurde uns von Royal-Canin zur anschaulichen Demonstration des Problems freundlicherweise zur Verfügung gestellt. |
Geht man davon aus, dass ein
Katzenpaar zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt und jeweils nur drei Junge pro Wurf
überleben würden, sind das sechs Junge im ersten Jahr
plus die beiden Elterntiere. Die Jungen aus dem ersten Wurf werden im gleichen Jahr selbst auch drei Junge haben. Die aus dem zweiten Wurf haben ihre ersten Jungen im zweiten Jahr. Nach zwei Jahren haben das Elternpaar und deren Kinder aus dem ersten und zweiten Wurf sich mit den Enkeln schon auf 66 Tiere vermehrt. Nach einem Zeitraum von 10 Jahren kann sich die Nachkommenschaft eines Katzenpaares auf mehr als 80 Millionen Katzen erhöht haben. |
Deshalb soll ich meine Katze kastrieren lassen: Lesen Sie mehr ... |
Im
Rahmen der
Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes im Jahre 2012 wurden
Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen getroffen. Das novellierte Gesetz sieht
nach Einfügung des neuen Paragraphen TierSchG §13b
vor, dass künftig die Landesregierungen
Maßnahmen gegen eine unkontrollierte Vermehrung streunender
Katzen ergreifen können.
Lesen Sie weiter Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen Katzenschutzgebiet - Ermächtigungslandesverordnung vom 9.12.2015 veröffentlicht am 30.12.2015 in MVGVBl KatzSchGELVO M-V Verordnung der Hansestadt Rostock Die Hansesradt Rostock hat in Verbindung mit § 20 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen beschlossen und im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 vom 23. Mai 2013 bekannt gemacht. Die Verordnung gilt ab sofort für alle männlichen und weiblichen Tiere ab dem 6. Lebensmonat, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter bewegen können, sowie für alle freilebenden Katzen. Die Verordnung vom 23.Mai 2013 Bericht aus der OSTSEE-ZEITUNG vom 4.Juni 2013 |
Wie
hier unterstützen wir an etwa 35
großen Futterstellen durchschnittlich 850 freilebenden Katzen vorallem in den Landkreisen
VR und VG durch anteilige Futterbereitstellung.
An vielen Orten in Mecklenburg-Vorpommern wurden und werden leider immer wieder unkastrierte Tiere einfach ausgesetzt, die sich schnell weiter vermehren. Viele Ordnungsämter sind der Meinung, dass von Katzen keine Gefahr ausgeht und sie sich deshalb nicht darum zu kümmern brauchen !
Früher mussten die Tiere auf der Straße und in
notdürftigen Überdachungen hausen.
Inzwischen wurdenr an vielen Orten Katzenschlaf- und Futterhäuser aufgestellt und alle dort lebenden Tiere sind kastriert. |
Ehrenamtliche
Helfer kümmern sich um die
Tiere und verteilen
Futter.
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