Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Im Rahmen der Gesetzesänderung soll u.a. der unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in bestimmten Regionen Deutschlands Rechnung getragen werden.
Da die Lebenssituation der unbeaufsichtigten Tiere mit großem Tierleid verbunden ist und die Problematik durch den Auslauf unkastrierter Hauskatzen verschärft wird, erhalten die Landesregierungen die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, mit denen regional der freie Auslauf solcher Hauskatzen verboten werden kann.

Dazu wird im deutschen Tierschutzgesetz u.a. nach  § 13a ein § 13b mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1.    an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem          jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und
2.    durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes
       deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung

1.    der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie
2.    eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die
       unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.

Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.


            Information zum Problem unter:  "Freilebende Katzen"